Was tut der Verwalter und wieviel davon sehen die Eigentümer?
Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters. Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.
Das sieht der Eigentümer:
Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten die Verwaltungsbeiräte.
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
Technische Leistungen: Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne) Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude- , Gewässerschutz- , Glasbruch- ,Haftpflichtversicherung, Aufzug- , Heizungs- , Pumpen- und Feuerlöscherwartung) Vorbereiten und Organisieren von TÜV- , Brandschutz- , Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.) Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen Beauftragen von Sachverständigen Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts- , Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen
Allgemeine Verwaltung: Korrespondenz mit Eigentümern Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten Bearbeiten von Beschwerden, Verstössen gegen die Hausordnung Massnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft Beraten von Eigentümern, Hausmeistern Abschluss von Verträgen (Wartungs- , Versicherungs- , Dienstleistungs- , Lieferverträge etc.) Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräusserungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung) Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister) Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht